Auszug aus den Technischen Regeln für Arbeitsstätten "Maßnahmen gegen Brände ASR A2.2" (Ausgabe November 2012):
"6.2 Brandschutzhelfer
(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. .....
(4) Die Brandschutzhelfer sind im Hinblick auf ihre Aufgaben fachkundig zu unterweisen. Zum Unterweisungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.
(5) Praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen"
- Dauer: ca. 360 Minuten
- Inhalt: - Grundlagen Brennen und Löschen
- Brandgefahren am Arbeitsplatz
- Gefahren im Brandfall
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen
- praktische Übung mit Übungsmodul und Übungsfeuerlöschern - Prüfung und Zertifikat
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