Wir erstellen für Sie Feuerwehrpläne nach DIN 14095 bestehend aus:
- allgemeine Objektinformationen
- Übersichtsplan
- Geschossplan/Geschossplänen
- Sonderplan/Sonderplänen und
- zusätzlichen textlichen Erläuterungen
inkl. Abstimmung mit der Feuerwehr
Für folgende Objekte sind Feuerwehrpläne nach DIN 14095 gefordert:
- Verkaufsstätten mit einer Grundfläche >2.000 m2 (SächsVerkBauR Punkt 3.3.3)
- Versammlungsstätten (SächsVStattVO §42 Abs. 3)
- Schulen, Kinos
- Hotels, Pensionen usw. > 60 Betten (BeVo §11)
- Objekte mit außergewöhnlicher Ausdehnung und/oder Brandempfindlichkeit (Industriebauten)
- Objekte, in denen sich besondere Personengruppen aufhalten (Altenheime, Krankenhäuser usw.)
- Objekte, bei denen mit besonderen Gefahren zu rechnen ist (z.B. Lackfabriken, Chemiebetriebe, Tanklager, Gaslager usw.)
- Biogasanlagen
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Gern erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot!