Wir erstellen für Sie Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601
Auszug aus den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.3
" 9 Flucht- und Rettungsplan
(1) Der Arbeitgeber hat für die Bereiche in Arbeitsstätten einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, in denen dies die Lage, die Ausdehnung und die Art der Benutzung der Arbeitsstätte erfordern.
Dies kann beispielsweise in folgenden Fällen erforderlich sein:
- bei unübersichtlicher Flucht- und Rettungswegführung (z. B. über Zwischengeschosse, durch größere Räume, gewinkelte oder von den normalen Verkehrswegen abweichende Wegführung)
- bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (z. B. Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr)
- in Bereichen mit einer erhöhten Gefährdung..., wenn sich aus benachbarten Arbeitsstätten Gefährdungsmöglichkeiten ergeben (z. B. durch explosions- bzw. brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung).
(2) Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter Verwendung von Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen gestaltet sein. Angaben zur Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen siehe ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“."
Sie wünschen weiter Informationen? Dann nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an: +49 375 21459400
Gern erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot!